Basteln und Klettern in den Herbstferien – Schön war’s!
mag 10.11.2021 - 14:22In der 2. Herbstferienwoche nahmen insgesamt 25 Schülerinnen und
Schüler an den Herbstferienangeboten der Schulsozialarbeit teil.
In der 2. Herbstferienwoche nahmen insgesamt 25 Schülerinnen und
Schüler an den Herbstferienangeboten der Schulsozialarbeit teil.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, mit dem Eintreten der Corona-Vorwarnstufe müssen wir an der Schule beachten, dass alle Kinder von Klasse 5 bis 10 auch ab dem 08.11.2021 im Unterricht weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
Die Schulleitung
Lärchen knüppeln, Gewässeruntersuchung und Workshops zu
Themen wie Streuobstwiese und Urban Gardening – all das
durften Schülerinnen und Schüler der GHSLO auch in diesem
Jahr erleben.
Wunderschön und herbstlich erstrahlt unser historisches Schulgebäude an diesem goldenen Oktoberwochenende. Heute kam moderne Technik zum Einsatz, sodass wir einige Luftbilder mithilfe einer Drohne aufnehmen konnten. Das Bild zeigt eindrucksvoll, welch naturnahe und idyllische Lernumgebung den Kindern geboten wird. Schulhof und Schulgarten liegen zwischen Bäumen und laden zur Erholung in den Pausen ein. Auch für den Unterricht ist das viele Grün nicht zu unterschätzen, denn es sorgt für ausreichend frischen Sauerstoff in unseren Klassenräumen. Schöne Ferien!
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ab diesem Schuljahr gilt die Schulbesuchspflicht für alle Schüler (Ausnahme: nur mit ärztlichem Attest).
Nach den Herbstferien werden Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal im Zeitraum vom 01. bis 14.11.21 dreimal wöchentlich getestet. Geimpfte und Genesene müssen dies nicht tun, es wird aber dringend empfohlen.
Ab dem 08.11.21 entfällt die Maskenpflicht im Unterricht. Sie setzt erst wieder ein, wenn die für die sogenannte Vorwarnstufe festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden. Alle anderen Schutzmaßnahmen (s.u.) sind weiterhin notwendig.
Zusätzlich gilt: Es muss ab einer Inzidenz von 35 eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP-2) auf den Fluren getragen werden. Auf der Hofpause ist kein Mund-Nasen-Schutz notwendig, wenn 1,50 m Abstand gehalten wird.
In Klassen mit Coronafällen wird 3 x pro Woche getestet.
Schulfremde Personen müssen einen Testnachweis (vom Testzentrum, max. 24 h alt) vorlegen (außer zum kurzzeitigen Bringen und Abholen ihres Kindes von max. 10 Minuten), sonst besteht Zutrittsverbot. Dies gilt nicht für Geimpfte und Genesene. Es muss generell ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Vom ersten Schultag an gilt generell: Händehygiene, Hände beim Betreten der Schule desinfizieren oder gründlich waschen, Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in den Fluren und auf den Toiletten und Vermeidung körperlicher Kontakte.
Die Schulleitung
Die Kunstgruppe der Klasse 10 nahm dieses Jahr an dem Projekt Architektur
macht Schule teil…