Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ab diesem Schuljahr gilt die Schulbesuchspflicht für alle
Schüler (Ausnahme: nur mit ärztlichem Attest).
Nach den Herbstferien werden Schülerinnen und Schüler sowie das schulische
Personal im Zeitraum vom 01. bis 14.11.21 dreimal wöchentlich
getestet. Geimpfte und Genesene müssen dies nicht tun, es wird aber
dringend empfohlen.
Ab dem 08.11.21 entfällt die Maskenpflicht im Unterricht.
Sie setzt erst wieder ein, wenn die für die sogenannte Vorwarnstufe
festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschritten werden. Alle anderen
Schutzmaßnahmen (s.u.) sind weiterhin notwendig.
Zusätzlich gilt: Es muss ab einer Inzidenz von 35 eine
Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP-2) auf den Fluren
getragen werden. Auf der Hofpause ist kein Mund-Nasen-Schutz notwendig,
wenn 1,50 m Abstand gehalten wird.
In Klassen mit Coronafällen wird 3 x pro Woche getestet.
Schulfremde Personen müssen einen Testnachweis (vom
Testzentrum, max. 24 h alt) vorlegen (außer zum kurzzeitigen Bringen und
Abholen ihres Kindes von max. 10 Minuten), sonst besteht Zutrittsverbot. Dies
gilt nicht für Geimpfte und Genesene. Es muss generell ein Mund-Nasen-Schutz
getragen werden.
Vom ersten Schultag an gilt generell: Händehygiene, Hände
beim Betreten der Schule desinfizieren oder gründlich waschen, Tragen des
Mund-Nasen-Schutzes in den Fluren und auf den Toiletten und Vermeidung
körperlicher Kontakte.
Die Schulleitung