Rückgabe von Lernmaterialien

Seit heute, 23.03.2020, ist die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Kraft. Für die Rückgabe von Lernaufgaben an die Schule/Lehrer bedeutet das:

„Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern dürfen die häusliche Unterkunft nicht mit der Begründung verlassen, Lernmaterialien abzugeben bzw. zu verteilen“.

Gelöste Aufgaben können deshalb nur noch auf elektronischem Wege an die entsprechenden Fachlehrer versandt werden. Nur im äußersten Notfall sollten die Aufgaben per Post in die Schule geschickt werden, da die Lehrer auch zu Hause bleiben sollen.

Die Schulleitung