Änderung der Hausordnung

Am 05. Oktober 2009 beschloss die Schulkonferenz, einen Passus aus unserer Hausordnung abzuändern. Der Punkt 6.5. der Hausordnung gilt ab dem 26.10.2009 in folgender Fassung: „An der Schule besteht kein generelles Handyverbot. Während des Schulbetriebes sind Handys ausgeschalten und befinden sich in der Tasche. Bei jeder Leistungskontrolle zählt ein gefundenes Handy als Betrugsversuch. Bei Zuwiderhandlungen wird das Handy bis Schulschluss eingezogen und die Eltern werden informiert. Bei mehrmaligen Verstößen ist mit einer Ordnungsmaßnahme lt. § 39 SächsSchulG zu rechnen. Gleiches gilt für Unterhaltungsmedien aller Art.“ Wilske, Vorsitzende der Schulkonferenz